DGUV-V3-Prüfungen für Waschanlagen und Betriebsmittel

Wir prüfen die elektrische Anlage Ihrer Waschanlage und die Betriebsmittel drumherum, halten die Messwerte fest und sagen Ihnen, was davon sofort abgestellt gehört. Mit eigener Elektrofachkraft und unabhängig davon, wer die Anlage gebaut hat.

Für die Elektrik ist eine Waschhalle der ungünstigste Ort im Betrieb

Betriebsmittel stehen hier unter Bedingungen, die es sonst nirgends im Haus gibt: Sprühnebel auf Klemmkästen, Reinigungsmittel an Dichtungen, Leitungen, die bei jedem Waschgang mitbewegt werden, dazu Vibration an Pumpen und Antrieben.

Isolationen altern deshalb schneller als im Werkstattbereich. Und genau hier fällt es auf, wenn ein Schutzleiter irgendwann nicht mehr durchverbunden ist.

Prüfen müssen Sie ohnehin. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass Sie Art, Umfang und Fristen der wiederkehrenden Prüfungen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ableiten. Die DGUV Vorschrift 3 nennt dazu Richtwerte: vier Jahre für ortsfeste elektrische Anlagen, ein Jahr für Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, sechs Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Ob Ihre Waschhalle unter die besondere Art fällt, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und nicht aus dem Fabrikat der Anlage. Wir prüfen, schlagen Ihnen eine Frist vor und begründen sie. Festlegen müssen Sie sie selbst.

Ein Fehler in der Waschhalle zeigt sich selten als Ausfall. Er zeigt sich als Fehlerstromschutzschalter, der morgens auslöst und den niemand mit dem Hochdruckreiniger von gestern in Verbindung bringt.

Die Anlage, der Schrank und alles, was am Kabel hängt

Die ortsfeste Anlage

Alles, was fest installiert ist: Zuleitung, Unterverteilung, fest angeschlossene Pumpen, Antriebe und Heizungen. Geprüft werden Schutzleiter, Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz und die Auslösung der Schutzeinrichtungen. Dazu die Sichtprüfung auf das, was Wasser und Reinigungsmittel angerichtet haben.

Der Schaltschrank

Der Schrank bekommt eine eigene Runde, weil dort die meisten Mängel sitzen: aufgescheuerte Adern an der Türdurchführung, korrodierte Klemmen, nachgerüstete Bauteile ohne Eintrag im Plan, Dichtungen, die den Schrank nicht mehr dicht halten. Wir notieren auch, was funktioniert, aber nirgends dokumentiert ist.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Verlängerungen, Hochdruckreiniger, Sauger, Handlampen, Ladegeräte, Bohrmaschinen. Das sind die Geräte, die am häufigsten beschädigt werden und am seltensten jemandem auffallen. Jedes kommt einzeln ans Prüfgerät, bekommt eine Plakette und einen Eintrag in die Liste.

Ein Prüftag, von der Terminabsprache bis zum Protokoll

Angaben zur Anlage
  • Hersteller, Typ und Baujahr
  • Anlagenart und Anzahl der Waschplätze
  • Standort und Zugang zur Halle
  • Umbauten oder Nachrüstungen seit dem Bau
  • Stromlaufplan
  • Klemmen- und Kabelplan
  • Stückliste der verbauten Komponenten
  • Angaben zur Einspeisung und Vorsicherung
  • letztes Prüfprotokoll
  • Datum der letzten Prüfung
  • damals festgestellte Mängel
  • was davon inzwischen behoben ist
  • ungefähre Anzahl der Geräte
  • wo sie gelagert werden
  • wer sie benutzt, auch Fremdfirmen
  • ob bereits eine Geräteliste geführt wird
  • Waschzeiten und Schichtbetrieb
  • Zeitraum, in dem die Anlage stehen kann
  • ob während der Prüfung weitergearbeitet wird
  • Zugang außerhalb der Betriebszeit
  • vorhandene Gefährdungsbeurteilung für den Waschbereich
  • bisher festgelegte Prüffristen
  • wer im Betrieb für die Elektrik verantwortlich ist
  • Auflagen des Versicherers, falls es welche gibt

Was wir vorher von Ihnen brauchen

Je mehr davon vorliegt, desto kürzer wird der Prüftag. Was fehlt, nehmen wir vor Ort auf, und das kostet Zeit, die sonst nicht nötig wäre.

Fehlen die Schaltpläne vollständig, ist das kein Ausschlussgrund. Wir nehmen die Anlage dann auf und dokumentieren sie, bevor gemessen wird.

Inhalt und Aufbewahrung des Prüfprotokolls

Was mindestens drinstehen muss, gibt die Betriebssicherheitsverordnung vor: Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis, dazu Name und Unterschrift der prüfenden Person. Aufbewahren müssen Sie das Protokoll bis zur nächsten Prüfung.

Das ist das Minimum. Eine Prüfung, deren Ergebnis niemand wiederfindet, muss beim nächsten Mal von vorn beginnen. Deshalb schreiben wir das Protokoll so, dass ein Prüfer nach uns damit arbeiten kann, auch wenn das nicht wir sind.

Was im Protokoll steht:

Messwerte statt Haken

Im Protokoll stehen die gemessenen Werte, nicht nur ein Kreuz bei bestanden. Beim nächsten Mal sieht man daran, was sich verändert hat.

Mängel nach Dringlichkeit

Jeder Befund bekommt eine Einstufung. Sie sehen auf einen Blick, was den Betrieb stoppt und was bis zur nächsten Wartung Zeit hat.

Jedes Gerät einzeln aufgeführt

Die ortsveränderlichen Betriebsmittel stehen mit Bezeichnung und Standort in einer Liste. Fehlt beim nächsten Mal eines, fällt das auf.

Ein Vorschlag für die nächste Frist

Wir schreiben dazu, wann wir die nächste Prüfung für sinnvoll halten und woraus sich das ergibt. Festlegen müssen Sie die Frist selbst.

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Versicherer, Berufsgenossenschaft oder ein anderer Prüfbetrieb sollen damit arbeiten können, ohne bei uns anzurufen.

Prüftermin anfragen

Elektrische Anlage und Betriebsmittel prüfen lassen

Sagen Sie uns, um welche Anlage es geht und wann sie dafür stehen kann. Liegt ein altes Prüfprotokoll vor, schicken Sie es mit. Daraus sehen wir, was beim letzten Mal offen geblieben ist und worauf wir diesmal besonders achten.

Häufige Fragen zur DGUV-V3-Prüfung

Eine Elektrofachkraft aus unserem Team. Die DGUV Vorschrift 3 verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft geprüft werden oder unter deren Leitung und Aufsicht. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn sie geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet.

Ja. Für die elektrische Prüfung spielt das Fabrikat keine Rolle. Ausschlaggebend sind der Aufbau der Anlage und die Unterlagen, die dazu vorhanden sind.

Die Frist legen Sie als Unternehmer fest, abgeleitet aus der Gefährdungsbeurteilung. So steht es in der Betriebssicherheitsverordnung. Die DGUV Vorschrift 3 gibt dazu Richtwerte:

  • ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel: vier Jahre
  • Anlagen in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art: ein Jahr
  • ortsveränderliche Betriebsmittel: sechs Monate, auf Baustellen drei Monate
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen: ein Monat auf Wirksamkeit

Liegt die Fehlerquote bei den ortsveränderlichen Geräten unter zwei Prozent, lässt sich die Frist verlängern. Wir schlagen nach der Prüfung eine Frist vor und begründen sie im Protokoll.

Teilweise. Messungen am spannungsfreien Teil verlangen eine Abschaltung, die Sichtprüfung und ein Teil der Funktionsprüfungen nicht. Wie lange die Anlage steht, stimmen wir vorher mit Ihnen ab.

Ja, wenn sie zum Auftrag gehören. Jedes ortsveränderliche Betriebsmittel wird einzeln geprüft, bekommt eine Plakette und einen Eintrag in die Geräteliste. Gerade Hochdruckreiniger, Sauger und Verlängerungen sind in einer Waschhalle die Geräte mit den meisten Befunden.

Der Befund wird eingestuft und vor Ort besprochen. Was den sicheren Betrieb ausschließt, führt dazu, dass das betroffene Betriebsmittel nicht weiter benutzt wird. Alles andere bekommt eine Frist. Wir können die Mängel auch beheben, das ist dann ein eigener Auftrag und nicht Teil der Prüfung.

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt mindestens Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der prüfenden Person. Wir schreiben zusätzlich die gemessenen Werte hinein, die Liste der geprüften Betriebsmittel, die Mängel nach Dringlichkeit und einen Vorschlag für die nächste Frist. Aufbewahren müssen Sie das Protokoll bis zur nächsten Prüfung.

Dann nehmen wir die Anlage vorher auf und dokumentieren sie. Das kostet zusätzliche Zeit, ist aber kein Ausschlussgrund. Nach der Prüfung liegen die Unterlagen vor.

Den Ausschlag geben der Umfang der ortsfesten Anlage, die Anzahl der ortsveränderlichen Betriebsmittel und die Frage, ob die Anlage vorher aufgenommen werden muss. Wir nennen den Preis nach dem ersten Gespräch und weisen Anlage und Geräte getrennt aus.